Während des Aufenthaltes, in der Hauptnutzungszeit (Gartensaison),
ist innerhalb der Kleingartenanlage an Sonn- und Feiertagen jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden. Es gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme auf Kinder und älteren Menschen.
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur:
werktags von 07:00 – 13:00 und 15:00 – 20:00 Uhr und
samstags von 07:00 – 13:00 und 15:00 – 18:00 Uhr
ausgeführt werden.
Die Lautstärke auf den Parzellen ist ab 20:00 Uhr so zu regeln, dass keine Pächter von Nachbarparzellen erheblich in ihrer Ruhe gestört werden.
Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen
Einfahrt-/Ausfahrtzeiten
Einfahrt
Wochentags Mo – Fr.: Von 09.00 Uhr – 12:30 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Samstag: Von 09.00 Uhr – 12:30 Uhr
Auf Antrag beim Vorstand kann eine Einfahrt bis 17:30 Uhr genehmigt werden.
Ausfahrt
Fahrzeuge, die Wochentags vormittags in der Anlage einfahren, haben diese spätestens 13:00 Uhr zu verlassen. Für die nachmittäglichen Einfahrten ab 15:00 Uhr wird das Verlassen der Anlage auf 18:00 Uhr festgelegt.
Für Samstag gilt 13:00 Uhr.
keine Einfahrt-/Ausfahrt von Kfz
Täglich von 13:00 - 15:00 und 18:00 - 7:00 Uhr samstags ab 13:00 Uhr sowie
an Sonn- und Feiertagen ganztägig.